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BVerwG, 03.04.1992 - 6 B 1.92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Prüfungsverfahren - Absolute Bewertungsgrenze - Jägerprüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Multiple-choice-Verfahren - Gestaltung von Prüfungen, die keinen Berufszugang eröffnen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Multiple-choice-Verfahren nicht ausnahmslos verfassungswidrig
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 07.11.1988 - 1 K 404/86
- OVG Saarland, 26.06.1991 - 8 R 15/91
- BVerwG, 03.04.1992 - 6 B 1.92
Papierfundstellen
- DVBl 1992, 1043
- DÖV 1992, 927
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 6 B 1.92
Soweit die Beschwerde weiterhin meint, einer Überprüfung bedürfe die Ausgestaltung des Verfahrens im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 419/81 - NJW 1991, 2005, 2008, nach denen Prüfungen in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens besondere Vorkehrungen zu treffen hätten, mit dem Ziel, Folgen fehlerhaft gestellter Aufgaben auszugleichen und auf diese Weise das Grundrecht der Berufsfreiheit wirksam zu schützen, kann dies ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen. - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 6 B 1.92
Im wesentlichen meint die Klägerin, der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts stehe "erkennbar im Gegensatz" zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 174/84 - BVerfGE 80, 1 = NVwZ 1989, 850. - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 03.04.1992 - 6 B 1.92
Soweit die Beschwerde weiterhin meint, einer Überprüfung bedürfe die Ausgestaltung des Verfahrens im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 419/81 - NJW 1991, 2005, 2008, nach denen Prüfungen in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens besondere Vorkehrungen zu treffen hätten, mit dem Ziel, Folgen fehlerhaft gestellter Aufgaben auszugleichen und auf diese Weise das Grundrecht der Berufsfreiheit wirksam zu schützen, kann dies ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision führen.